Die
Fachkraft für Arbeitssicherheit
ist
nach dem Arbeitssicherheitsgesetz von einem Arbeitgeber
schriftlich zu bestellen.
In
der DGUV Vorschrift 2 ist der Betreuungsumfang festgelegt. Er richtet
sich nach der Größe des Unternehmens (Mitarbeiteranzahl) und der
Gruppenzuordnung (Betriebsart).
Für
viele Unternehmen lohnt sich die Ausbildung einer betriebsinternen
Fachkraft für die sicherheitstechnische Betreuung nicht, so dass für
diese Tätigkeit eine externe Fachkraft bestellt wird.
Hier biete ich Ihnen als Unternehmer die Unterstützung
bei der Erfüllung des Arbeitsschutzgesetzes.
Vorgehensweise
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(Prüfung der Gefährdungsermittlung)
Gefährdungsbeurteilung & Risikobewertung
in Zusammenarbeit mit den betriebsinternen Verantwortlichen.
Erforderliche Schutzmaßnahmen
vorschlagen
Vorhandene Maßnahmen auf
Wirksamkeit kontrollieren
Dokumentation der Ergebnisse
Übernahme von Unterweisungsmodulen,
Erstellung von Betriebsanweisungen auf Wunsch.
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